Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 31. Juli 2026
Sprachhinweis: Die englische Fassung ist eine Übersetzung. Gegenüber Unternehmern ist bei Abweichungen die deutsche Fassung maßgeblich. Gegenüber Verbrauchern ist die Sprache des individuellen Angebots und der vorvertraglichen Informationen maßgeblich; zwingende Transparenz- und Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.
1. Anbieter, Geltungsbereich und Begriffe
1.1 Anbieter ist Maximilian O. Sutter, Harbatshofen 10 ½, 88167 Stiefenhofen, Deutschland („Anbieter“).
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für Verträge über Executive und Leadership Coaching, Teamcoaching, Interviews und Diagnosephasen, Konzeption und Facilitation von Offsites, Workshops und vergleichbaren Teamformaten, Organisationsentwicklung, Beratung sowie vereinbarte Vor- und Nachbereitungsleistungen.
1.3 „Kunde“ ist die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung als Vertragspartner bezeichnete natürliche oder juristische Person. „Unternehmer“ ist ein Kunde im Sinne von § 14 BGB. „Verbraucher“ ist ein Kunde im Sinne von § 13 BGB oder eine Person, die nach zwingend anwendbarem Recht als Verbraucher geschützt wird. „Teilnehmende“ sind Personen, die Leistungen nutzen, ohne selbst zwingend Kunde zu sein. „Sponsor“ ist die für das Mandat verantwortliche Kontaktperson auf Kundenseite.
1.4 Bei Unternehmensmandaten ist ausschließlich die im Angebot bezeichnete Organisation Kunde. Sponsor, Teilnehmende oder Beschäftigte werden durch ihre Mitwirkung oder Teilnahme nicht selbst Vertragspartei. Zwingende gesetzliche Rechte dieser Personen bleiben unberührt.
1.5 Diese AGB gelten für Unternehmer und Verbraucher. Bestimmungen, die ausdrücklich nur gegenüber Unternehmern gelten, finden auf Verbraucher keine Anwendung. Diese AGB gelten auch für Kunden mit Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Deutschlands; zwingende Schutzvorschriften, die unabhängig von der Rechtswahl gelten, bleiben unberührt.
2. Vertragsschluss und Rangfolge
2.1 Informationen auf der Website und die Möglichkeit, eine Anfrage oder einen Termin zu senden, sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein individuelles Angebot innerhalb seiner Gültigkeitsfrist in Textform annimmt oder der Anbieter die Beauftragung in Textform bestätigt. Das individuelle Angebot verweist unmittelbar unter Angabe ihres Versionsstands auf diese AGB. Bei Verbrauchern bezeichnet es insbesondere Leistungsumfang, Gesamtpreis, Laufzeit oder Durchführung und verweist zusätzlich auf die Verbraucherinformationen in Ziffer 16. Zwingende gesetzliche Informations-, Form- und Bestätigungspflichten bleiben unberührt.
2.2 Leistungsumfang, Termine, Vergütung, Laufzeit, Projektphasen, Projektergebnisse und besondere Anforderungen ergeben sich aus dem individuellen Angebot oder der Projektvereinbarung. Es gilt folgende Rangfolge: individuelle Abreden und ausdrücklich bestätigte Abweichungen, danach die Projektvereinbarung oder das ausdrücklich bestätigte Angebot und anschließend diese AGB. Eine ausdrücklich vereinbarte Abweichung gilt nur für den darin bezeichneten Auftrag und Regelungsgegenstand.
2.3 Gegenüber Unternehmern werden Einkaufs-, Bestell- oder sonstige Geschäftsbedingungen des Kunden nur Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt. Eine Bestellung, Bestellnummer oder ein Purchase Order bestätigt einen bereits vereinbarten Auftrag nur administrativ, sofern der Anbieter darin enthaltenen Änderungen nicht ausdrücklich zustimmt. Die Entgegennahme solcher Dokumente, die Reservierung von Kapazitäten oder die Leistungserbringung stellt für sich allein keine Zustimmung zu abweichenden Bedingungen dar. Bei erkennbar kollidierenden Bedingungen wird die Rangfolge vor Leistungsbeginn in Textform geklärt.
2.4 Bei Unternehmensmandaten teilt der Kunde dem Anbieter rechtzeitig seine vollständige Firmierung, Rechnungsanschrift und erforderliche Bestellinformationen mit. Der Anbieter darf einen angemessenen Nachweis der Vertretungs- oder Bestellberechtigung verlangen und die verbindliche Terminreservierung oder Leistung bis zur Klärung zurückstellen.
2.5 Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen sollen aus Beweisgründen in Textform festgehalten werden. Der Vorrang individueller Abreden nach § 305b BGB bleibt unberührt.
3. Leistungscharakter und Leistungsumfang
3.1 Der Anbieter erbringt die im Angebot bezeichneten Leistungen professionell, sorgfältig und nach eigener fachlicher Methodik. Geschuldet ist die vereinbarte Tätigkeit, nicht ein bestimmter persönlicher, wirtschaftlicher, organisatorischer oder sonstiger Erfolg.
3.2 Ein bestimmtes abnahmefähiges Arbeitsergebnis ist nur geschuldet, wenn es im Angebot ausdrücklich als solches bezeichnet und mit überprüfbaren Anforderungen versehen ist. Unterlagen, Zusammenfassungen oder Empfehlungen, die im Rahmen einer Dienstleistung erstellt werden, begründen für sich allein keine Erfolgsgarantie.
3.3 Coaching dient insbesondere Reflexion, Orientierung, Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit. Es ist grundsätzlich als live stattfindender, synchroner und individueller Prozess angelegt. Ohne ausdrückliche gesonderte Vereinbarung ist es kein Fernlehrgang, keine formale Aus- oder Weiterbildung und keine Prüfung oder Lernerfolgskontrolle.
3.4 Coaching und Facilitation ersetzen keine Psychotherapie, medizinische Behandlung sowie Rechts-, Steuer- oder sonstige erlaubnispflichtige Fachberatung. Der Anbieter stellt keine medizinischen oder psychotherapeutischen Diagnosen und gibt keine Heilungs-, Rechts- oder wirtschaftlichen Erfolgsversprechen ab. Bei entsprechendem Bedarf liegt es in der Verantwortung des Kunden oder der betroffenen Person, qualifizierte Fachpersonen hinzuzuziehen.
3.5 Entscheidungen und deren Umsetzung verbleiben beim Kunden und den Teilnehmenden. Der Kunde bleibt für Führung, Personalentscheidungen, Compliance, Arbeitsorganisation und die Nutzung von Arbeitsergebnissen verantwortlich.
4. Mitwirkung des Kunden und Änderungen
4.1 Der Kunde stellt rechtzeitig die für die Leistung erforderlichen Informationen, Ansprechpartner, Zugänge, Räume, Technik und organisatorischen Voraussetzungen bereit. Er informiert den Anbieter frühzeitig über Sicherheits-, Zutritts-, Reise- und Veranstaltungsanforderungen.
4.2 Bei Leistungen für Beschäftigte ist der Kunde für die von ihm zu schaffenden arbeits-, mitbestimmungs- und datenschutzrechtlichen Voraussetzungen verantwortlich. Dazu gehören erforderliche Informationen an Teilnehmende und die Beteiligung von Arbeitnehmervertretungen. Die eigenen gesetzlichen Pflichten des Anbieters bleiben unberührt.
4.3 Änderungen von Zielen, Umfang, Teilnehmendenkreis, Terminen oder Projektergebnissen können Auswirkungen auf Vergütung und Zeitplan haben. Der Anbieter weist hierauf hin und unterbreitet bei wesentlichen Änderungen eine ergänzende Vereinbarung. Zusätzliche Leistungen werden erst nach Freigabe erbracht.
4.4 Verzögerungen oder Mehraufwand aus der Sphäre des Kunden verschieben vereinbarte Fristen angemessen. Soweit reservierte Termine dadurch nicht stattfinden können, gelten die vereinbarten Termin- oder Stornoregeln.
4.5 Erbringt der Kunde eine wesentliche Mitwirkung trotz Hinweises in Textform und angemessener Nachfrist nicht, darf der Anbieter die betroffene Leistung bis zur Mitwirkung aussetzen. Gegenüber Unternehmern werden nachgewiesener zusätzlicher Aufwand nach vereinbarten Sätzen und unvermeidbare Fremdkosten zusätzlich vergütet. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, soweit die zusätzlichen Kosten vor ihrer Entstehung transparent vereinbart wurden. Gesetzliche Kündigungs- und Schadensersatzrechte bleiben unberührt.
5. Persönliche Leistung und Co-Facilitators
5.1 Soweit im Angebot persönliche Leistung durch Max Sutter vereinbart ist, bleibt er für die wesentlichen Coaching- oder Facilitationsleistungen hauptverantwortlich.
5.2 Für Teamcoachings, Workshops und Offsites darf der Anbieter fachlich geeignete Co-Facilitators einsetzen, wenn deren Einsatz im Angebot ausgewiesen oder anschließend vom Kunden in Textform genehmigt wurde. Eine vollständige Ersetzung des als hauptverantwortlich vereinbarten Facilitators bei wesentlichen Leistungen bedarf der vorherigen Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung darf bei vergleichbarer Qualifikation und ohne entgegenstehende berechtigte Interessen nicht unbillig verweigert werden. Administrative Hilfspersonen und technische Dienstleister, die keine wesentlichen Coaching- oder Facilitationsleistungen übernehmen, bedürfen keiner gesonderten fachlichen Genehmigung.
5.3 Der Anbieter bleibt für die vertragsgemäße Leistungserbringung verantwortlich. Er verpflichtet eingesetzte Personen mindestens entsprechend den für ihn geltenden Vertraulichkeits-, Datenschutz- und Schutzpflichten. Die Einräumung vereinbarter Nutzungsrechte richtet sich nach Ziffer 12. Datenschutzrechtlich erforderliche Informationen, Widerspruchsmöglichkeiten oder Genehmigungen für Unterauftragnehmer bleiben unberührt.
6. Einzeltermine und laufende Coachingmandate
6.1 Termine und die gegebenenfalls vereinbarte Begleitung zwischen Sitzungen richten sich nach dem Angebot. Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist keine ständige oder rund um die Uhr bestehende Erreichbarkeit geschuldet.
6.2 Einzelne Coaching- oder Interviewtermine können bis 24 Stunden vor ihrem Beginn in Textform kostenfrei abgesagt oder verschoben werden. Ein Ersatztermin findet nach Verfügbarkeit und innerhalb der vereinbarten Vertrags- oder Abrechnungsperiode statt. Nicht genutzte Termine werden nicht automatisch in spätere Perioden übertragen. Die Absage oder Verschiebung eines einzelnen Termins beendet nicht das zugrunde liegende Mandat.
6.3 Bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen kann der Anbieter die auf den Termin entfallende Vergütung berechnen. Bei einem zugangsbasierten Pauschalhonorar bleibt die Pauschale unverändert; ein zusätzlicher Nachholanspruch besteht nicht. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Ersparte Aufwendungen und anderweitiger Erwerb werden angerechnet. Gesetzliche Widerrufs- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.
6.4 Eine Verspätung des Kunden verlängert den Termin nicht. Sagt der Anbieter einen Termin ab, wird nach Wahl des Kunden ein Ersatztermin angeboten oder eine auf den ausgefallenen Einzeltermin entfallende Vergütung erstattet. Weitergehende Ansprüche richten sich nach Ziffer 14.
7. Stornierung und Verschiebung von Unternehmensprojekten
7.1 Diese Ziffer gilt ausschließlich für Kunden, die Unternehmer sind, und für Teamcoachings, Workshops, Offsites oder vergleichbare Projektformate. „Durchführungstermin“ ist jeder im Angebot bezeichnete Workshop-, Offsite-, Teamcoaching- oder vergleichbare Termin; unmittelbar zusammengehörende aufeinanderfolgende Tage gelten als ein Termin, sofern das Angebot nichts anderes bestimmt. Die Stornierung eines Gesamtprojekts erfasst alle noch nicht durchgeführten Termine. Eine Stornierung oder Verschiebung ist in Textform zu erklären.
7.2 Bis zur Stornierung erbrachte und im Angebot ausgewiesene Diagnose-, Interview-, Konzeptions-, Design- und sonstige Projektleistungen werden vollständig vergütet. Hinzu kommen vom Kunden genehmigte, unvermeidbare Fremdkosten abzüglich Erstattungen und Gutschriften.
7.3 Zusätzlich kann der Anbieter für jeden betroffenen Durchführungstermin folgende Stornopauschale auf das diesem Termin im Angebot zugeordnete Durchführungshonorar verlangen: bei einer Stornierung 60 bis 31 Kalendertage vorher 50 Prozent, 30 bis 15 Kalendertage vorher 75 Prozent und weniger als 15 Kalendertage vorher 100 Prozent. Bei mindestens 61 Kalendertagen Vorlauf fällt keine zusätzliche Stornopauschale an. Ist nur ein gemeinsames Durchführungshonorar für mehrere Termine ausgewiesen, wird es nach der vereinbarten Dauer der betroffenen Termine anteilig zugeordnet. Bereits gezahlte Beträge werden angerechnet.
7.4 Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Ersparte Aufwendungen sowie tatsächlich erzielter oder böswillig unterlassener anderweitiger Erwerb werden angerechnet. Eine doppelte Berechnung desselben Schadens oder derselben Leistung findet nicht statt. Anwendbare gesetzliche Kündigungsrechte und deren Vergütungsfolgen bleiben unberührt.
7.5 Bei einer Mitteilung mindestens 30 Kalendertage vor einem Durchführungstermin kann der Kunde diesen Termin einmal auf einen nach Verfügbarkeit abzustimmenden Ersatztermin innerhalb von sechs Monaten verschieben. Dafür werden 20 Prozent des dem betroffenen Termin zugeordneten Durchführungshonorars sowie zusätzlich entstehende, genehmigte und nicht erstattbare Fremdkosten berechnet. Das ursprüngliche Honorar wird auf den Ersatztermin angerechnet. Dem Kunden bleibt der Nachweis keines oder eines wesentlich geringeren Verschiebungsschadens gestattet.
7.6 Kommt innerhalb von sechs Monaten kein Ersatztermin zustande, obwohl der Anbieter zumutbare verfügbare Alternativen angeboten hat, oder verlangt der Kunde für denselben Termin eine weitere Verschiebung, gilt der betroffene Termin als zum Zeitpunkt des ursprünglichen Verschiebungsverlangens storniert. Ein bereits gezahltes Verschiebungsentgelt wird vollständig auf eine Stornopauschale angerechnet, soweit beide denselben Kapazitätsverlust betreffen. Kann der Anbieter keinen zumutbaren Ersatztermin innerhalb des Zeitraums anbieten, fällt keine Stornopauschale an und ein bereits gezahltes Verschiebungsentgelt wird erstattet. Verschiebungen mit weniger als 30 Kalendertagen Vorlauf werden als Stornierung und gegebenenfalls neue Beauftragung behandelt.
8. Vergütung, Rechnungen und Reisekosten
8.1 Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot. Gegenüber Unternehmern verstehen sich Preisangaben zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich Umsatzsteuer und sonstiger zwingender Preisbestandteile ausgewiesen.
8.2 Bei Unternehmensprojekten im Sinne von Ziffer 7.1 werden, soweit das Angebot nichts anderes bestimmt, 50 Prozent der Gesamtvergütung nach Vertragsschluss und Rechnungsstellung als auf die Gesamtvergütung anzurechnende Vorauszahlung fällig. Der Anbieter darf die verbindliche Reservierung von Durchführungsterminen und den Beginn projektbezogener Arbeiten bis zum Eingang einer fälligen Vorauszahlung zurückstellen. Die verbleibenden 50 Prozent werden nach Erbringung der im Angebot als Hauptleistung bezeichneten Durchführung oder nach dem dort bezeichneten Leistungsmeilenstein in Rechnung gestellt. Für laufende Coachingmandate und Einzeltermine gilt der im Angebot festgelegte Abrechnungsrhythmus.
8.3 Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 286 und 288 BGB. Die gesetzliche Verzugspauschale von 40 Euro wird nur gegenüber Unternehmern verlangt. Nach erfolgloser Mahnung darf der Anbieter weitere Leistungen bis zum Ausgleich fälliger Beträge aussetzen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.
8.4 Unternehmer erstatten für Vor-Ort-Leistungen die tatsächlich entstandenen, angemessenen Reise-, Beförderungs- und Unterkunftskosten. Soweit sinnvoll, stimmt der Anbieter wesentliche Kosten vor der Buchung ab. Gegenüber Verbrauchern werden solche Kosten nur berechnet, wenn ihr genauer Betrag, ein Höchstbetrag oder eine transparente Berechnungsmethode vor Vertragsschluss im Angebot ausgewiesen wurde. Reisezeit wird nur vergütet, wenn und in welcher Höhe dies im Angebot vereinbart ist.
8.5 Gegenüber Unternehmern ist eine Aufrechnung oder die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder aus demselben Vertragsverhältnis stammenden Ansprüchen zulässig.
9. Laufzeit und Kündigung
9.1 Laufzeit, Projektphasen und ordentliche Kündigungsmöglichkeiten ergeben sich aus dem Angebot. Ein befristetes Projekt endet mit Erbringung der vereinbarten Leistungen. Ist für ein laufendes Mandat keine Laufzeit oder Kündigungsfrist vereinbart, kann ein Unternehmer mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode in Textform kündigen. Ein Verbraucher kann in diesem Fall jederzeit mit einer Frist von einem Monat in Textform kündigen.
9.2 Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Gesetzliche Kündigungsrechte und Vergütungsfolgen, insbesondere nach §§ 627, 628 oder 648 BGB, gelten, soweit ihre jeweiligen Voraussetzungen vorliegen.
9.3 Bei Vertragsende werden erbrachte Leistungen, genehmigte nicht erstattbare Fremdkosten und sonstige gesetzlich geschuldete Beträge abgerechnet. Nicht verdiente Vorauszahlungen werden erstattet. Für reservierte Unternehmensprojekttermine gilt ergänzend Ziffer 7, soweit zwingendes Recht nicht entgegensteht.
10. Vertraulichkeit und Sponsorreporting
10.1 Jede Partei behandelt alle nicht öffentlichen Informationen der anderen Partei, die ihr im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt werden und als vertraulich gekennzeichnet oder nach Inhalt und Umständen erkennbar vertraulich sind, vertraulich und verwendet sie nur zur Anbahnung, Durchführung und Abwicklung des jeweiligen Auftrags. Dazu gehören insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, interne Unterlagen, Methoden, personenbezogene Daten sowie persönliche Aussagen, Interview- und Coachinginhalte und Beobachtungen aus Teamformaten.
10.2 Inhalte aus Einzelinterviews oder Einzelcoachings werden ohne vorherige, auf die konkrete Information und den konkreten Empfänger bezogene Zustimmung der betroffenen Person weder dem Kunden, dem Sponsor noch anderen Teammitgliedern offengelegt. Rohnotizen, Einzelresultate, identifizierbare Zitate und individuelle Einschätzungen sind keine Projektergebnisse und werden nicht herausgegeben.
10.3 Gegenüber dem Sponsor darf der Anbieter ausschließlich auf Team- oder Prozessebene über den administrativen und methodischen Stand, den Fortschritt gegenüber vereinbarten Mandatszielen, hinreichend zusammengefasste Themen und ausdrücklich zur Dokumentation oder Weitergabe freigegebene Ergebnisse berichten. Personenbezogene Teilnahme-, Engagement- oder Leistungsinformationen werden nur aufgrund einer gesonderten transparenten Vereinbarung oder einer konkreten Zustimmung der betroffenen Person mitgeteilt. Eine Zusammenfassung erfolgt nur, wenn unter Berücksichtigung von Teamgröße, Kontext und Inhalt keine vernünftige Zuordnung zu einzelnen Personen möglich ist. Die bloße Entfernung eines Namens gilt insbesondere in kleinen Teams nicht automatisch als Anonymisierung.
10.4 Persönliche Aussagen aus Teamcoachings, Workshops und Offsites werden vom Anbieter nur verwendet, soweit dies für die konkrete Facilitation erforderlich ist, und weder innerhalb noch außerhalb des Teilnehmendenkreises nachträglich offengelegt. Dies gilt nicht für ausdrücklich als teilbar bezeichnete Ergebnisse, insbesondere vereinbarte Entscheidungen, Maßnahmen, Teamprinzipien und freigegebene Dokumentationen.
10.5 Der Anbieter weist Teilnehmende auf vereinbarte Vertraulichkeitsregeln hin. Eine rechtlich verbindliche Vertraulichkeitsverpflichtung der Teilnehmenden untereinander bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Der Anbieter kann nicht gewährleisten, dass andere Teilnehmende gemeinsame Regeln einhalten.
10.6 Der Anbieter ist keine interne Untersuchungs-, Compliance- oder Hinweisgebermeldestelle des Kunden. Über die zur technischen Vertragsdurchführung nach Ziffer 10.7 erforderliche Verarbeitung hinaus werden vertrauliche Coaching- oder Interviewinformationen nur mit Zustimmung der betroffenen Person inhaltlich offengelegt, soweit die Offenlegung aufgrund zwingenden Rechts oder einer verbindlichen behördlichen oder gerichtlichen Anordnung erforderlich ist oder soweit sie objektiv notwendig und verhältnismäßig ist, um eine unmittelbar drohende erhebliche Gefahr für Leben, körperliche Unversehrtheit oder Freiheit abzuwenden. Die Offenlegung wird auf das erforderliche Mindestmaß begrenzt. Die betroffene Person wird vorab informiert, soweit dies rechtlich zulässig ist und den Zweck der Offenlegung nicht gefährdet.
10.7 Jede Partei darf vertrauliche Informationen im erforderlichen Mindestumfang Personen zugänglich machen, die sie für die Vertragsdurchführung, technische Unterstützung, Rechts- oder Steuerberatung, Rechtsverteidigung, Anspruchsdurchsetzung oder Versicherungsbearbeitung benötigen. Dazu können insbesondere Mitarbeitende, Co-Facilitators, Hilfspersonen, sorgfältig ausgewählte technische Dienstleister, beruflich zur Verschwiegenheit verpflichtete Berater und Versicherer gehören. Die Empfänger werden zur vertraulichen Behandlung verpflichtet oder unterliegen einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht. Ziffern 10.2 bis 10.6 sowie datenschutzrechtliche Anforderungen bleiben unberührt.
10.8 Die allgemeinen Vertraulichkeitspflichten nach Ziffer 10.1 gelten nicht für Informationen, die die empfangende Partei nachweislich bereits rechtmäßig kannte, die ohne Pflichtverletzung öffentlich bekannt sind oder werden, die sie unabhängig entwickelt hat oder die sie rechtmäßig von einem zur Offenlegung berechtigten Dritten erhält. Gesetzlich oder verbindlich behördlich oder gerichtlich angeordnete Offenlegungen bleiben zulässig; die andere Partei wird vorher informiert, soweit dies rechtlich zulässig ist. Diese Ausnahmen erweitern nicht die Befugnisse zur Offenlegung nach Ziffern 10.2 bis 10.6 oder nach dem Datenschutzrecht.
10.9 Soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungsrechte oder -pflichten, berechtigten Nachweisinteressen oder technischen Backupzyklen entgegenstehen, gibt jede Partei auf berechtigtes Verlangen vertrauliche Unterlagen der anderen Partei zurück oder löscht sie, sobald sie für den vereinbarten Zweck nicht mehr erforderlich sind. Rohnotizen, Coaching- und Interviewunterlagen des Anbieters werden nicht an den Kunden herausgegeben; für ihre Löschung gelten Ziffer 11.7 und die Datenschutzhinweise.
10.10 Die Vertraulichkeitspflichten gelten nach Vertragsende fort, solange die jeweilige Information vertraulich oder gesetzlich geschützt ist.
11. Datenschutz, Notizen, Aufzeichnungen und automatisierte Verarbeitung
11.1 Die datenschutzrechtliche Rolle der Parteien richtet sich nach der tatsächlichen Verarbeitung im jeweiligen Projekt. Jede Partei erfüllt die für ihre eigenen Verarbeitungen bestehenden Informations-, Sicherheits-, Dokumentations- und Betroffenenpflichten. Soweit der Anbieter personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag und nach dokumentierten Weisungen verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn eine Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO. Eine gemeinsame Verantwortlichkeit wird, soweit erforderlich, gesondert geregelt.
11.2 Der Anbieter darf zur Vorbereitung, Durchführung, Nachbereitung und Dokumentation eigene schriftliche Gesprächs- und Arbeitsnotizen anfertigen und diese unter Beachtung der bereitgestellten Datenschutzhinweise, der Vertraulichkeitspflichten und der datenschutzrechtlichen Voraussetzungen mit technischen oder KI-gestützten Systemen strukturieren, zusammenfassen und weiterverarbeiten.
11.3 Personenbezogene oder vertrauliche Inhalte werden ausschließlich lokal oder in für die geschäftliche Datenverarbeitung vorgesehenen Diensten verarbeitet, bei denen die erforderlichen vertraglichen und technischen Schutzmaßnahmen bestehen. Hierfür darf der Anbieter sorgfältig ausgewählte technische Dienstleister nach Ziffer 10.7 einbinden. Persönlich genutzte KI-Verbraucherdienste werden ausschließlich für Inhalte verwendet, die tatsächlich anonymisiert und nicht vertraulich sind. Personenbezogene Daten besonderer Kategorien im Sinne von Art. 9 DSGVO werden KI-gestützt nur verarbeitet, wenn eine Ausnahme nach Art. 9 Abs. 2 DSGVO greift. Sie werden dabei lokal oder nach tatsächlicher Anonymisierung verarbeitet; eine personenbezogene Verarbeitung solcher Daten in Cloud-Diensten erfolgt nur aufgrund einer vorherigen ausdrücklichen Einwilligung und soweit sie sonst rechtlich zulässig ist. Diese AGB sind keine datenschutzrechtliche Einwilligung und ersetzen weder erforderliche Informationen noch eine Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO. Im Angebot oder in einer Projektvereinbarung ausdrücklich vereinbarte Sicherheits-, Tool- oder Freigabeanforderungen gehen vor.
11.4 Der Anbieter fertigt Audio- oder Videoaufzeichnungen oder automatisierte Transkriptionen, einschließlich einer nur vorübergehenden technischen Erfassung von Audiodaten, nur an, wenn die betroffenen Personen zuvor über Zweck und wesentliche Umstände informiert wurden und sämtliche Personen, deren Bild oder gesprochenes Wort erfasst wird, vorher dokumentiert eingewilligt haben. Lehnt eine Person ab, findet die Aufzeichnung oder Transkription nicht statt. Der Anbieter und der Kunde knüpfen daran in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich keine nachteiligen Folgen. Soweit eine Aufzeichnung oder Transkription personenbezogene Daten besonderer Kategorien erfassen kann oder hierfür ein Cloud-Dienst eingesetzt wird, gelten ergänzend die Anforderungen aus Ziffer 11.3. Eigene schriftliche Notizen im Sinne von Ziffer 11.2 sind keine Aufzeichnung oder automatisierte Transkription.
11.5 Der Kunde fertigt oder veranlasst, auch durch den Einsatz von Meeting- oder KI-Assistenten, keine Audio- oder Videoaufzeichnungen oder automatisierten Transkriptionen ohne vorherige dokumentierte Einwilligung des Anbieters und sämtlicher Personen, deren Bild oder gesprochenes Wort erfasst wird. Der Kunde informiert die Teilnehmenden vor Beginn und schafft die für ihn geltenden datenschutz-, arbeits- und mitbestimmungsrechtlichen Voraussetzungen. Da Teilnehmende nicht zwingend Vertragspartei sind, begründet diese AGB allein keine unmittelbare Verpflichtung nicht beteiligter Personen.
11.6 Soweit Diagnostik oder personenbezogene Auswertungen als gesonderte Leistung außerhalb des vertraulichen Coaching- und Interviewraums vereinbart werden, erhält die betroffene Person grundsätzlich ihre individuellen Ergebnisse. Der Sponsor erhält nur hinreichend aggregierte Ergebnisse, sofern keine gesonderte, rechtlich zulässige Vereinbarung und Information der betroffenen Personen besteht. Vertrauliche Coaching- und Interviewinhalte werden hierfür nicht verwendet. Sie sind keine Leistungs- oder Personalbeurteilungen und dürfen nicht für Entscheidungen über Einstellung, Beförderung, Vergütung, Leistung oder Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses verwendet werden.
11.7 Aufbewahrung und Löschung personenbezogener Projektunterlagen richten sich nach den gesetzlichen Erfordernissen sowie den vor dem jeweiligen Projekt bereitgestellten Datenschutzhinweisen oder einem projektspezifischen Löschplan. Interview- und Coachingnotizen werden gelöscht, sobald sie für den vereinbarten Zweck und berechtigte Nachweisinteressen nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzliche Pflicht entgegensteht.
12. Materialien und Nutzungsrechte
12.1 „Kundenmaterialien“ sind alle vom Kunden selbst oder auf seine Weisung oder in seinem Namen bereitgestellten Daten, Unterlagen, Marken, Texte, Inhalte und sonstigen Materialien. Die bestehenden Rechte verbleiben bei den jeweiligen Rechteinhabern. Der Kunde räumt dem Anbieter die für die Vertragsdurchführung erforderlichen, nicht ausschließlichen und auf die Vertragsdauer begrenzten Nutzungsrechte ein. Er stellt nur Materialien bereit, für die er diese Rechte einräumen darf. Eigenständige Beiträge von Teilnehmenden werden gesondert nach Ziffer 12.7 behandelt.
12.2 „Hintergrundmaterialien“ sind alle bereits vor Projektbeginn vorhandenen oder unabhängig vom konkreten Auftrag entwickelten Methoden, Modelle, Übungen, Fragestellungen, Prozesse, Frameworks, Templates, Ablaufstrukturen, Darstellungsformen, Werkzeuge und das Know-how des Anbieters. Dazu gehören generische Weiterentwicklungen, die keine vertraulichen Informationen, personenbezogenen Daten oder geschützten Kundenmaterialien wiedergeben. Sämtliche Rechte hieran verbleiben beim Anbieter oder dem jeweiligen Rechteinhaber.
12.3 „Projektergebnisse“ sind ausschließlich die im Angebot ausdrücklich als zu liefernde finale Ergebnisse bezeichneten und dem Kunden übergebenen Unterlagen. Nicht dazu gehören insbesondere Entwürfe, interne Arbeitsunterlagen, Rohdaten, Interview- oder Coachingnotizen, nicht freigegebene Workshopinhalte, Hintergrundmaterialien und Drittmaterialien.
12.4 Nach vollständiger Zahlung der auf ein Projektergebnis entfallenden Vergütung erhält der Kunde daran ein einfaches, zeitlich unbefristetes und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht. Unternehmer dürfen das Projektergebnis intern innerhalb der vertragsschließenden Organisation geschäftlich nutzen; Verbraucher dürfen es für eigene persönliche und berufliche Zwecke im Zusammenhang mit dem vereinbarten Coaching nutzen. Das Recht umfasst die für diese Nutzung erforderliche Vervielfältigung und Bearbeitung.
12.5 Soweit ein Projektergebnis Hintergrundmaterialien enthält, dürfen diese nur als Bestandteil und im erforderlichen Umfang des vereinbarten Projektergebnisses genutzt werden. Ohne gesonderte Vereinbarung sind insbesondere öffentliche Veröffentlichung, Weiterverkauf oder entgeltliche Weitergabe, Schulung externer Dritter, isolierte kommerzielle Verwertung zugrunde liegender Methoden, Unterlizenzierung, Übertragung an verbundene Unternehmen sowie die Nutzung zum Trainieren, Feinabstimmen oder Befüllen von KI-Systemen oder extern zugänglichen Wissensdatenbanken nicht gestattet.
12.6 Drittmaterialien bleiben den Rechten und Lizenzbedingungen ihrer jeweiligen Rechteinhaber unterworfen. Der Anbieter setzt sie nur ein, soweit er über die für die vereinbarte Verwendung erforderlichen Rechte verfügt. Soweit ein Drittmaterial Teil eines Projektergebnisses wird, erhält der Kunde daran die im Angebot oder in der Projektvereinbarung ausdrücklich bezeichneten Rechte, mindestens jedoch die Rechte, welche für die dort beschriebene interne Nutzung des Projektergebnisses erforderlich sind und vom Anbieter wirksam eingeräumt werden können. Wesentliche Einschränkungen werden vor der Einbeziehung des Drittmaterials offengelegt und vereinbart.
12.7 Der Anbieter beansprucht an Beiträgen des Kunden oder von Teilnehmenden keine über die Vertragsdurchführung hinausgehenden Rechte. Werden solche Beiträge Bestandteil eines Projektergebnisses, erfasst die Rechteeinräumung des Anbieters nur die von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen geschaffenen Anteile. Der Kunde klärt die für seine interne Nutzung erforderlichen Rechte an Beiträgen Dritter.
12.8 Der Anbieter darf allgemeines Wissen, Fähigkeiten und nicht kundenspezifische Erfahrungen aus der Leistungserbringung weiterverwenden, wenn dabei keine vertraulichen Informationen, personenbezogenen Daten oder geschützten Kundenmaterialien offengelegt oder reproduziert werden.
12.9 Namen, Unternehmenskennzeichen, Marken oder Logos des Kunden sowie Angaben zum Projekt, Projektergebnisse, Testimonials und sonstige Hinweise auf die Geschäftsbeziehung darf der Anbieter nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung in Textform für den jeweils bezeichneten Zweck öffentlich verwenden. Entsprechendes gilt für die öffentliche Nutzung des Namens, der Marke oder von Aussagen des Anbieters durch den Kunden; die rein interne Benennung des Anbieters bleibt zulässig.
13. Schutzrechte Dritter und Kundeninhalte
13.1 Der Anbieter verpflichtet sich, für seine eigenen Beiträge und von ihm bereitgestellte Drittmaterialien die für die ausdrücklich vereinbarte Nutzung erforderlichen Rechte einzuräumen. Weitergehende Garantien oder ausschließliche Rechte werden nur ausdrücklich übernommen. Die Haftung für Pflichtverletzungen richtet sich nach Ziffer 14.
13.2 Der Kunde stellt nur Materialien und Weisungen bereit, zu deren Nutzung für die Vertragsdurchführung er berechtigt ist. Er informiert den Anbieter unverzüglich über behauptete Rechtsverletzungen. Seine Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften; die zusätzliche Regelung für Unternehmer in Ziffer 13.3 bleibt unberührt.
13.3 Gegenüber Unternehmern stellt der Kunde den Anbieter von berechtigten Ansprüchen Dritter einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung frei, soweit die Ansprüche auf vom Kunden bereitgestellten Materialien oder Weisungen beruhen und der Kunde die Rechtsverletzung zu vertreten hat. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich, erkennt Ansprüche nicht ohne Zustimmung des Kunden an und ermöglicht ihm eine angemessene Mitwirkung an der Verteidigung. Die Freistellung gilt nicht, soweit der Anbieter Materialien eigenmächtig vertragswidrig verändert oder außerhalb der vereinbarten Zwecke verwendet hat.
14. Haftung
14.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, aufgrund ausdrücklich übernommener Garantien sowie in allen sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
14.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
14.3 Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden ausgeschlossen, soweit solche Schäden nicht bei Vertragsschluss als typische und unmittelbare Folge der Pflichtverletzung vorhersehbar waren. Auch in diesem Fall bleibt die Haftung auf den nach Art und Höhe vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine weitergehende betragsmäßige Haftungsobergrenze gilt nur, wenn sie im Angebot oder in einer Projektvereinbarung ausdrücklich beziffert und vereinbart wurde. Ziffern 14.1 und 14.2 bleiben unberührt.
14.4 Der Anbieter haftet nicht für eigenverantwortliche Entscheidungen oder Maßnahmen des Kunden oder von Teilnehmenden und nicht für das Erreichen bestimmter Coaching-, Team-, Personal- oder Geschäftsergebnisse. Dies gilt nicht, soweit ein Schaden vom Anbieter nach den vorstehenden Bestimmungen zu vertreten ist.
14.5 Die Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden, Co-Facilitators und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Anbieters. Gesetzliche Beweislastregeln bleiben unberührt.
15. Höhere Gewalt und Ausfall
15.1 Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Nichterfüllung, soweit diese auf einem außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegenden, trotz angemessener Vorsorge nicht vermeidbaren Ereignis beruht. Die betroffene Partei informiert die andere unverzüglich und wirkt an einer zumutbaren Schadensminderung und Ersatzlösung mit.
15.2 Für die Dauer des Hindernisses ruhen die betroffenen Leistungspflichten. Die Parteien stimmen vorrangig einen Ersatztermin oder eine zumutbare alternative Durchführung ab. Ist die Leistung dauerhaft unmöglich oder kommt innerhalb von 60 Tagen keine zumutbare Neuansetzung zustande, kann jede Partei den betroffenen Leistungsteil beenden. Eine Storno- oder Verschiebungspauschale fällt dafür nicht an; auf den beendeten Teil entfallende unverdiente Vorauszahlungen werden erstattet. Separat nutzbare, bereits erbrachte Leistungen bleiben zu vergüten. Unternehmer erstatten zusätzlich ausdrücklich für ihre Rechnung beauftragte, genehmigte und unvermeidbare Fremdkosten abzüglich Erstattungen. Verbraucher schulden nur die von ihnen tatsächlich erhaltenen, separat nutzbaren Leistungen und sonstige gesetzlich geschuldete Beträge.
15.3 Kann der Anbieter wegen Krankheit oder eines vergleichbaren persönlichen Hinderungsgrundes nicht leisten, bietet er einen Ersatztermin oder, soweit vereinbart und zumutbar, eine geeignete Ersatzperson an. Kommt keine zumutbare Lösung zustande, werden Vergütungen für nicht erbrachte Leistungen erstattet.
15.4 Der Ausfall eines kundenseitigen Anlasses, eine Veränderung des Teilnehmendenkreises oder die Verhinderung einzelner Teilnehmender ist für sich allein kein Fall höherer Gewalt, solange der Anbieter die vereinbarte Leistung erbringen kann.
16. Besondere Bestimmungen für Verbraucher
16.1 Gegenüber Verbrauchern gelten diese AGB nur, soweit sie zwingende Verbraucherschutzvorschriften nicht einschränken. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
16.2 Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift. Diese AGB enthalten weder eine Verkürzung noch einen Verzicht auf dieses Recht. Die nachfolgende Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular gelten für solche Dienstleistungsverträge. Die Verwendung des Muster-Widerrufsformulars ist nicht vorgeschrieben. Weitere für den konkreten Vertrag geltende gesetzliche Informations- und Bestätigungspflichten bleiben unberührt.
16.3 Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass die Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, kann er bei einem späteren Widerruf unter den gesetzlichen Voraussetzungen Wertersatz für die bis dahin erbrachten Leistungen schulden. Bei einem entgeltlichen Dienstleistungsvertrag erlischt das Widerrufsrecht erst mit vollständiger Erbringung der Dienstleistung, wenn der Verbraucher vor Beginn ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Anbieter vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, und bestätigt hat, dass ihm bekannt ist, dass sein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung erlischt. Bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag muss die Zustimmung zum vorzeitigen Beginn zusätzlich auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt werden. Die bloße Vereinbarung eines frühen Starttermins oder die Einbeziehung dieser AGB ersetzt weder das ausdrückliche Verlangen oder die ausdrückliche Zustimmung noch die Kenntnisbestätigung.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Maximilian O. Sutter, Harbatshofen 10 ½, 88167 Stiefenhofen, Deutschland, E-Mail: impressum@maxsutter.de, mittels einer eindeutigen Erklärung, zum Beispiel ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail, über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Ende der Widerrufsbelehrung
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.
An Maximilian O. Sutter, Harbatshofen 10 ½, 88167 Stiefenhofen, Deutschland, E-Mail: impressum@maxsutter.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):
Bestellt am (*)/erhalten am (*):
Name des/der Verbraucher(s):
Anschrift des/der Verbraucher(s):
Unterschrift des/der Verbraucher(s), nur bei Mitteilung auf Papier:
Datum:
(*) Unzutreffendes streichen.
16.4 Der Anbieter ist nach deutschem Recht weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Zwingende Verpflichtungen nach anderweitig anwendbarem Recht und gesetzliche Informationspflichten nach Entstehen einer konkreten Streitigkeit bleiben unberührt.
17. Rechtswahl und Schlussbestimmungen
17.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Verbraucher, berührt diese Rechtswahl nicht die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen des Rechts, das ohne die Rechtswahl anzuwenden wäre. Insbesondere wird einem Verbraucher im Anwendungsbereich von Artikel 6 Absatz 2 der Rom-I-Verordnung nicht der Schutz der zwingenden Bestimmungen des Staates seines gewöhnlichen Aufenthalts entzogen.
17.2 Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände; diese AGB begründen ihnen gegenüber keinen ausschließlichen Gerichtsstand in Deutschland. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Sitz des Anbieters ausschließlicher Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig. Der Anbieter darf den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen.
17.3 Die Parteien können jederzeit freiwillig eine Mediation oder ein anderes Verfahren zur einvernehmlichen Streitbeilegung vereinbaren. Der gesetzliche Rechtsweg und einstweiliger Rechtsschutz bleiben unberührt.
17.4 Sind einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam, richten sich die Folgen nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Vertrag bleibt im Übrigen wirksam, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist.